Fördermöglichkeiten

 

Einbruchschutz ist wichtig, um die eigenen vier Wände gegen Einbrecher und Kriminelle effektiv zu schützen. Feststeht allerdings auch, dass ein effektiver Einbruchschutz sehr kostspielig sein kann. Je nach gewünschtem Schutz können leicht vier- oder gar fünfstellige Beträge zusammenkommen. Zum Glück gibt es die eine oder andere Möglichkeit, um sich den Einbruchschutz fördern zu lassen. Dadurch wird das Vorhaben ein bisschen weniger kostspielig.

 

Förderung von Einbruchschutz für die KfW

Die KFW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es handelt sich um eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt. Diese Bank vergibt gezielt zinsvergünstigte Kredite an ausgewählte Kunden. So wird unter anderem der Kauf von Immobilien, die Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus sowie der altersgerechte Umbau von älteren Objekten gefördert. Auch die Installation von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik wird gefördert.

Lange Zeit wurde durch die KfW auch der Einbruchschutz (Nummer 455) gefördert. So wurde zum Beispiel der Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Garagentore und -zugänge und Fenster und Fenstertüren gefördert. Sogar Alarmanlagen und Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion wurden bezuschusst.

Leider ist eine Antragstellung von direktem Einbruchschutz mittlerweile nicht mehr möglich. Die Förderung wurde bis auf Weiteres eingestellt. Allerdings gibt es mittlerweile eine neue Fördermöglichkeit von der KfW: So kann der Einbruchschutz mit einem “Altersgerecht Umbauen – Kredit” gefördert werden. Dabei kann derzeit ein Förderkredit mit einem effektiven Jahreszinssatz von 2,61 Prozent (Stand: 06.06.2023) gefördert werden. Es kann ein Volumen von bis zu 50.000 Euro finanziert werden, unabhängig vom jeweiligen Alter. Wichtig ist allerdings, dass nur Privatleute in den Genuss der Finanzierung kommen. Auch sind Ferienhäuser und -wohnungen von der Förderung ausgenommen.

Gefördert werden die gleichen Baumaßnahmen wie beim ursprünglichen Einbruchschutz-Kredit. Ergänzend werden aber auch Einbruch- und Überfall­meldeanlagen sowie einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen gefördert. Falls Sie mehr über die speziellen Fördermöglichkeiten bei der KfW wissen möchten, dann sollten Sie direkt die Webseite der KfW aufrufen.

 

Förderung von Einbruchschutz für die Bundesländer

Neben der Förderung durch die KfW gibt es auch Förderungen durch die jeweiligen Bundesländer. Hier empfiehlt es sich, im zuständigen Bundesland bei der jeweiligen Landesbank nachzufragen. Bei der IBSH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) gibt es zum Beispiel das Förderprogramm “Zuschuss für Einbruchschutz”. Hier können Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter von Immobilien einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Förderungen beantragen. In der Regel werden wie auch hier aber Vorgaben gemacht: Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro und die Produkte sind geprüft und zertifiziert.

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15 Prozent gefördert. Diese Werte können bei anderen Förderbanken in den Bundesländern allerdings abweichen. Grundsätzlich wird aber in sehr vielen Bundesländern der Einbruchschutz gefördert.

Wichtig: Falls aktuell keine Förderung in ihrem Bundesland angeboten wird, dann kann es sich lohnen immer mal wieder bei der zuständigen Bank vorbeizuschauen. Die Förder-Töpfe werden in unregelmäßigen Abständen wieder aufgefüllt und die Förderungen dann wieder vergeben.

 

Regionale Förderprogramme

Aber nicht nur auf Bundes- und Landesebene wird gefördert. Auch einige Städte und Kommunen fördern den Einbruchschutz. So kann es sich lohnen beim zuständigen regionalen Amt nachzufragen. Beispielsweise vergibt die Stadt Heidelberg die sogenannte Schlossprämie. Bei dieser können Antragsteller beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro erhalten. Das Angebot gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Immobilien.

 

Förderung durch die Steuererklärung

Die Förderung durch die Steuererklärung ist keine direkte Förderung durch den Staat. Vielmehr können Sie Einbruchschutzmaßnamen von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gilt: 20 Prozent der aufgewendeten Kosten für den Arbeitslohn, die Fahrtkosten oder auch die Maschinenkosten können Sie pro Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Betrag ist allerdings auf 1.200 Euro gedeckelt. Beachten sollten Sie jedoch, dass die Kosten für das Material nicht abgesetzt werden können.

Beachten sollten Sie außerdem, dass Sie die Kosten in der Steuererklärung nur geltend machen können, wenn Sie keine andere staatliche Förderung wie jene von der KfW in Anspruch genommen haben. Dadurch soll eine Doppelförderung vermieden werden.

 

Weiterführende Links

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/
https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E1270576328/heidelberg/Objektdatenbank/63/PDF/63_pdf_schlosspraemie_flyer.pdf

 

 

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