Maximaler Schutz zu minimalem Preis. Was fast zu gut klingt, um wahr zu sein, wird durch die bundesweiten Fördermittel der KfW-Bank ermöglicht. Neben einbruchshemmenden Wohnungstüren- und fenstern ist auch der Einbau von Alarmanlagen und Gefahrenmeldeanlagen mit bis zu 20% förderfähig. So sparen Sie mit Förderung Einbruchschutz bares Geld!
Welche Förderung Einbruchschutz Maßnahmen gibt es?
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter
sind. Einbruchschutz wird vom Staat gefördert: Handwerkerkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Außerdem gibt es Programme mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der KfW-Bank sowie in einzelnen Bundesländern.