Förderung Einbruchschutz

Maximaler Schutz zu minimalem Preis. Was fast zu gut klingt, um wahr zu sein, wird durch die bundesweiten Fördermittel der KfW-Bank ermöglicht. Neben einbruchs­hemmenden Wohnungstüren- und fenstern ist auch der Einbau von Alarmanlagen und Gefahrenmelde­anlagen mit bis zu 20% förderfähig. So sparen Sie mit Förderung Einbruchschutz bares Geld!

Welche Förderung Einbruchschutz Maßnahmen gibt es?

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter

sind. Einbruchschutz wird vom Staat gefördert: Handwerkerkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Außerdem gibt es Programme mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der KfW-Bank sowie in einzelnen Bundesländern.

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